Glossar & AGb - Alt32 Informatik-Studio, PC-, Laptop Service & Webdesign [seit 1996]

Alt32 Informatik-Studio
4622 Egerkingen, Bachmattstr. 9
Alt32 Seit 1996
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Alt32 Informatik-Studio ist ein Generalunternehmen für die Entwicklung von professionellen Internet- und Software-Anwendungen in den Bereichen

Hard- und Software, Internet-, Intranet-, Multimedia-,
E-Marketing, HTML und CMS Entwicklung.

Alt32 Informatik-Studio wurde bereits 1996 als Einzelfirma für Hard- und Software Verkauf und Support gegründet und entwickelte sich mit der Zeit zum Internet-Provider, Webdesigner und Informatik-Kursanbieter.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen:

1. Wirkungsbereich
1.1 Unsere „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden, im Folgenden als Klienten bezeichnet. Die AGB werden vom Klienten automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt.
Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die von uns vorgenommen wurden, werden dem Klienten schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Klient nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Klient muss den Widerspruch innerhalb von 1 Woche nach Bekanntgabe der Änderungen an uns absenden.
 
2. Auftragserteilung und Ausführung der Leistung(en)
2.1 Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der jeweilige Beratungsvertrag bzw. der schriftliche Auftrag des Klienten an uns, in dem der Leistungsumfang, Zeitraum und Terminplanung der Ausführung sowie die Vergütung festgehalten werden.
Der Beratungsvertrag kann sich auf einmalig auszuführende Leistungen beziehen, sowie auf wiederholte Leistungen, gegebenenfalls mit jeweils wiederholter Bezahlungspflicht des Klienten für jede unterschiedliche Leistung.
Der Beratungsvertrag stellt keinesfalls einen Arbeitsvertrag dar.
2.2 Der Klient kann uns Aufträge in folgender Form erteilen:
telefonisch
postalisch
per E-Mail
Ebenso nehmen wir formlose Aufträge entgegen. Der Klient erhält nach Auftragseingang eine Auftragsbestätigung zugestellt.
Mit dieser Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als angenommen und der Beratungsvertrag als zustande gekommen.
2.3 Der Klient wird in periodischen Abständen über das Ergebnis unserer Tätigkeit in Kenntnis gesetzt. Ist uns die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrages tatsächlich nicht möglich,
dann setzen wir den Klienten davon unverzüglich in Kenntnis. Es wird dann zwischen dem Klienten und uns eine Anpassung oder Änderung vereinbart gemäss § 2.5.
2.4 Bei besonderem Bedarf und auf Wunsch des Klienten, können wir externe Spezialisten hinzuziehen, die wir durch langjährige Zusammenarbeit kennen.
Die Geschäftsbeziehung besteht in diesen Fällen weiterhin zwischen uns und dem Klienten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Wenn externe Spezialisten oder Berater hinzugezogen werden, gelten die speziellen Bestimmungen (§ 10, Zusammenarbeit, Einbezug Dritter) des Beratervertrages.
2.5 Aktualisierungen, Änderungen und Erweiterungen von Angeboten und Aufträgen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und als Zusatzvereinbarungen integrierter
Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Klienten.
2.6 Der Beratervertrag endet prinzipiell mit der erfolgreichen Ausführung des Vertragsgegenstandes nach dem vorgesehenen Terminplan.
(Die Bestimmungen der AGB bezüglich § 3 und § 11 bleiben hiervon jedoch unberührt.) Weiterhin kommt dem Klienten das Kündigungsrecht zu, wenn schon vor Anfang der
Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen deutlich wird, dass wir unseren Vertragsverpflichtungen nicht nachkommen können.

3. Wiederkehrende Leistungen
3.1 Wenn wir einen Beratervertrag abschliessen, in dem wir uns zu wiederholten Leistungen und den Klienten zu wiederholten Zahlungen verpflichten, wird bei Bedarf dem
Beratungsvertrag ein Terminplan hinzugefügt. Die Parteien haben Änderungen dieses Terminplanes zuvor und schriftlich zu verabreden.
3.2 Der Klient kann den Vertrag unter Berücksichtigung einer Frist von 30 Tagen vom Anfang jeder wiederholten Leistung nach dem Terminplan kündigen.

4. Preise
4.1 Kostenvoranschläge werden von uns immer ohne Gewährleistung bereitgestellt. Preisänderungen und unvermeidliche Überschreitungen des vereinbarten Preises,
die bei der Ausführung des Auftrages auftreten, werden unbedingt dem Klienten bekannt gegeben. Dem Preis liegt prinzipiell der Umfang der geschuldeten Arbeitstätigkeit zugrunde.
Diese findet ihre gesetzliche Grundlage in den Vorschriften und Ausführungen aus der Auftragsbestätigung und dem Beratungsvertrag.
4.2 In allen Preisen unserer Leistungen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht enthalten.

5. Zahlung und Fälligkeit
5.1 Unser Anspruch auf Zahlung des Preises entsteht für jede einzelne Leistung, sobald dies von uns erbracht wurde. Alle Leistungen von uns, die nicht ausdrücklich
als im Preis vereinbart ausgewiesen werden, sind Nebenleistungen, die gesondert abgerechnet werden.
5.2 Sämtliche Zahlungen sind 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Abweichungen von dieser Regel müssen im Beratervertrag separat ausgewiesen werden.
5.3 Bei Überschreitung der Zahlungstermine und nach erfolgter zweiter Mahnung steht uns ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Referenzzinssatz
der Schweizerischen Nationalbank zu. Zudem sind wir berechtigt, allfällige Kosten für Betreibung und Einbringung zurück zu fordern.
Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
5.4 Zur Aufrechnung und Zurückhaltung unserer Forderungen ist der Klient nur berechtigt, wenn sie rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind oder ausdrücklich von uns anerkannt wurden.

6. Lieferfristen und Termine
6.1 Lieferzeiten können nur Richtzeiten bzw. Termine sein, die nach bestem Wissen und Gewissen angegeben werden.
Für Terminverzögerungen, die unter Einbezug von externen Spezialisten oder durch den Klienten selber verschuldet werden, kann keine Haftung übernommen werden.
6.2 Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Klienten erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er uns eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

7. Vertretungsmacht
Die Vertretungsmacht unserer Berater ergibt sich aus dem Mandat wie es im Beratungsvertrag bzw. schriftlichen Auftrag des Klienten umschrieben wird und insoweit es von uns angenommen ist.
Das Mandat erstreckt sich im Verkehr mit dem Klienten auf alle Rechtshandlungen, die Geschäfte, wie im Mandat umschrieben, gewöhnlich mit sich bringen.

8. Mitwirkungspflicht des Klienten
Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder
Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten. Für Verzögerungen und deren negative Auswirkungen,
welche sich aus mangelnder Unterstützung durch den Auftraggeber ergeben haben, wird von uns keine Haftung übernommen.

9. Verschwiegenheitsklausel
Wir sind verpflichtet, über alle uns im Rahmen der Beratungstätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren.
Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Masse für unsere Erfüllungsgehilfen. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch
den Klienten selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus sind wir verpflichtet, die zum Zweck der Beratungstätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältige zu bewahren und
gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Es werden keine vom Klienten übergebenen Unterlagen, Dokumente o.ä. an den Klienten zurückgesendet. Der Klient hat jederzeit das Recht,
die Löschung oder Vernichtung aller durch ihn übergebenen elektronischen Daten, Unterlagen, Dokumente etc. zu verlangen.

10. Haftung
10.1 Schadensersatzansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf unserem vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Verhalten oder dem unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.
Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadenersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen wurde.
Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für uns zu einer Verkürzung führen, gelten diese.
10.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadenersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzansprüchen wegen vergeblicher Aufwendungen,
gleich aus welchem Rechtsgrund, einschliesslich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

11. Mängelrüge
11.1 Wenn uns der Klient nicht innerhalb von 30 Tagen nach Abwicklung des Auftrags etwaige objektiv vorhandene, schwerwiegende Mängel meldet, so gilt der Auftrag als endgültig abgewickelt.
11.2 Sofern eine Mängelrüge erfolgt, muss uns die Möglichkeit zur Nachbesserung innerhalb einer gegenseitig vereinbarten und angemessenen Frist eingeräumt werden.
11.3 Sollte die Nachbesserung unmöglich oder für den Klienten mit einem unverhältnismässig hohen Aufwand verbunden sein, oder nachweislich erfolglos bleiben, so hat der Klient das Recht
auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, Kündigung. Der Klient hat das Recht die Nachbesserung zu verweigern, wenn die Abhilfe für ihn nur
mit erheblichen Unannehmlichkeiten erfolgen könnte, oder wenn Sie ihm aus triftigen Gründen unzumutbar wären. In jedem Fall ist die Haftung auf die Höhe des betreffenden Auftrages begrenzt.
Haftungen, die auf der Verletzung eines Urheberrechts oder auf Ansprüche Dritter basieren, übernehmen wir nicht.
11.4 Sollte der Klient eine Dienstleistung komplett in Frage stellen, muss die Bemängelung durch ein von einem Dritten erstelltes, seriöses Gegengutachten untermauert werden.
11.5 Wenn die gegenseitig vereinbarte Lieferfrist unangemessen lang überschritten worden ist und wurde dies vom Klienten schriftlich bemängelt, eine angemessene Nachfrist nicht mehr eingehalten
werden kann, ist der Klient zum Rücktritt aus dem Vertrag, und unter Schadloshaltung der Parteien, berechtigt.

12. Salvatorische Klausel
Sollte ein Bestimmung dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interessen beider Parteien am nächsten kommt.

13. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Klienten und uns ist ausschliesslich schweizerisches Recht anzuwenden.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1 Erfüllungsort ist der Sitz unserer Beratungsfirma in 4622 Egerkingen.
14.2 Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen uns und dem Klienten ergebenden Streitigkeiten, wird das für unseren Sitz in 4622 Egerkingen örtlich zuständige Gericht vereinbart.
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